Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung
Beschreibung
Besatzmaßnahmen müssen in erster Linie dazu bestimmt und geeignet sein, die fehlende oder beeinträchtigte Reproduktion bzw. eine Störung des biologischen Geleichgewichts auszugleichen. Ziel jeder Besatzmaßnahme ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten, artenreichen gesunden und möglichst naturnahen Fischbestandes.
Die Kreisverwaltungsbehörde kann Besatzmaßnahmen anordnen oder untersagen, sofern dies aus Gründen des Hegeziels erforderlich ist. Grundlage einer derartigen Anordnung ist regelmäßig das Gutachten der Fischereifachberatung des Bezirks.
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Online-Dienst
Bestätigung zum Fischereiaufseher
Beschreibung
Online erledigen
- Bestätigung zum FischereiaufseherDas Landratsamt München kann auf Antrag einen Fischereiaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines bestätigten Fischereiaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Der Antrag kann online gestellt werden.
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Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Voraussetzungen
Welche Fische erlaubnisfrei oder nur nach vorheriger Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde ausgesetzt werden dürfen, ergibt sich aus § 22 AVBayFiG und ggf. der Fischereiverordnung des Bezirks in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsgrundlage(n)
- ggf. Bezirksfischereiverordnung
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 01.02.2025