Elektrofischereischein Genehmigung

    Elektrofischerei; Beantragung einer Erlaubnis

    Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis (Berechtigungsschein) wird nur erteilt

    • zur Förderung der Hege und der Fischzucht,
    • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse,
    • zur Gewässerbewirtschaftung,
    • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken,

    soweit eine nachhaltige Beeinträchtigung des Hegeziels nicht zu erwarten ist. Die Erlaubnis zur Elekrofischerei kann der Fischereiberechtigte, der Fischereipächter oder der sonst zur Ausübung der Fischerei in vollem Umfang Befugte beantragen. Über die Ergebnisse der Elektrofischerei sind Aufzeichnungen zu führen.

    Der Berechtigungsschein wird befristet und in stets widerruflicher Weise für bestimmte Gewässer erteilt.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Bezirk Unterfranken

    Online-Dienste

    Fischereifachberatung - Elektrofischerei (Mainfischerei) - Fangmeldung

    ID: L100042_82899.-115206

    Beschreibung

    Damit bei einer Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen/gesichteten Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    • Fischereifachberatung - Elektrofischerei (Mainfischerei) - Fangmeldung
      Damit bei einer Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen/gesichteten Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fischereifachberatung - Elektrofischerei - Fangmeldung

    ID: L100042_90504.-115206

    Beschreibung

    Damit bei jeder Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden (z. B. per Mail an fischerei@bezirk-unterfranken.de). Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    • Fischereifachberatung - Elektrofischerei - Fangmeldung
      Damit bei jeder Elektrobefischung vergleichbare Daten gewonnen werden ist eine einheitliche Aufnahme/Protokollierung der gefangenen Fische unentbehrlich. Deshalb wird jeder Antragsteller/Elektrofischer mit der Ausstellung des Erlaubnisbescheides dazu verpflichtet, die „Fangmeldung Elektrofischerei“ auszufüllen. Das ausgefüllte Formular ist zeitnah nach der E-Befischung an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden (z. B. per Mail an fischerei@bezirk-unterfranken.de). Bei Rückfragen zur Fangmeldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    Fischereifachberatung - Elektrofischerei Genehmigung - Antrag

    ID: L100042_82900.-115206

    Beschreibung

    Ein Berechtigungsschein kann bspw. zur Förderung der Hege und der Fischzucht oder zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken erteilt werden (vgl. § 19 AVBayFiG). Um einen Berechtigungsschein zu beantragen ist der ausgefüllte Antrag an das zuständige Landratsamt oder an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fischereiberechtigte im zu befischenden Gewässer/Gewässerabschnitt sein, muss dem Antrag zusätzlich eine Einverständniserklärung des Fischereirechtsinhabers zur Elektrobefischung beigelegt werden. Der Antrag zum Elektrofischen sollte mindestens 4 Wochen vor dem ersten geplanten Befischungstag eingereicht werden. Bei Fragen rund um das Antragsformular stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    • Fischereifachberatung - Elektrofischerei Genehmigung - Antrag
      Ein Berechtigungsschein kann bspw. zur Förderung der Hege und der Fischzucht oder zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken erteilt werden (vgl. § 19 AVBayFiG). Um einen Berechtigungsschein zu beantragen ist der ausgefüllte Antrag an das zuständige Landratsamt oder an die Fischereifachberatung des Bezirk Unterfranken zu senden. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fischereiberechtigte im zu befischenden Gewässer/Gewässerabschnitt sein, muss dem Antrag zusätzlich eine Einverständniserklärung des Fischereirechtsinhabers zur Elektrobefischung beigelegt werden. Der Antrag zum Elektrofischen sollte mindestens 4 Wochen vor dem ersten geplanten Befischungstag eingereicht werden. Bei Fragen rund um das Antragsformular stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fischereifachberatung gerne zur Verfügung.

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    Ansprechpartner

    Bezirk Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Silcherstraße 5

    97074 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5120

    97001 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

    De-Mail: bezirk-unterfranken@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21775992385Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21775992385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 7959-0

    Fax: +49 931 7959-3799

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

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    Landratsamt Rhön-Grabfeld - 3.1.1 - Sicherheit und Ordnung, Jagd und Fischerei, Veterinärrecht (LRA NES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Spörleinstr. 11

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Postanschrift

    Spörleinstr. 11

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Kontakt

    E-Mail: jagdwesen@rhoen-grabfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6379478159406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9771 94-309

    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Der Berechtigungsschein zur Ausübung der Elektrofischerei wird nur erteilt, wenn der Antragsteller

    • nachweist, dass der Elektrofischer einen gültigen Bedienungsschein besitzt,
    • einen gültigen Zulassungsschein für das Elektrofischereigerät vorlegt
    • und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist, deren Mindestversicherungssumme 1 Mio. Euro für Personenschäden, 300.000 Euro für Sachschäden und 10.000 Euro für Vermögensschäden beträgt.
    Den Bedienungsschein für die persönliche Ausübung der Elektrofischerei stellt die Bayerische Landesanstalt für Fischerei nach Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang und Bestehen einer abschließenden Prüfung aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Elektrofischerei kann entweder bei den Kreisverwaltungsbehörden oder bei der Fischereifachberatung des Bezirks gestellt werden.

    Wird der Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde gestellt, leitet diese den Antrag zur Stellungnahme an die Fischereifachberatung beim Bezirk weiter. Anschließend prüft der Bezirk als Sachverständige gemäß Art. 62 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) den Antrag und erstellt ein fischereifachliches Gutachten, in dem meist auch eine Auflagenliste für die Durchführung der Elektrofischerei vorgegeben wird.

    Die Kreisverwaltungsbehörde erstellt anschließend auf Basis dieses Gutachtens einen Bescheid. Wird der Antrag direkt bei der Fischereifachberatung des Bezirks gestellt, wird der Antrag zusammen mit der Stellungnahme an die Kreisverwaltungsbehörde weitergeleitet.

    Der Kreisverwaltungsbehörde oder der Fischereifachberatung des Bezirks sind auf Verlangen Aufzeichnungen (z. B. Fangmeldungen) zu übermitteln.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Bezirk Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Bezirk Unterfranken am 11.11.2024

    Stichwörter

    Elektrofischereischein

    Sprachversion

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