Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen ErteilungOnline erledigen

    Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

    Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

    Beschreibung

    In der Regel dürfen nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.

    Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen.

    Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt.

    Zuständige Behörden:

    • Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader.
    • Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für Erlaubnisse und Befähigungsscheine im gewerblichen Spreng- und Feuerwerkswesen sowie für sonstige Erlaubnisse im Privatbereich.
    • Die Bergämter sind zuständig für Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben.

    Online-Dienste

    Fischerei und Sprengstoffrecht - Online Terminvereinbarung

    ID: L100042_127698.-105710

    Beschreibung

    Sie können online einen Termin für die Bereiche Fischerei und Sprengstoffrecht vereinbaren.

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    Sprengstoffrecht - Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder wesentliche Änderung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    ID: L100042_81973.-105710

    Beschreibung

    Ein Antrag auf Erteilung, eine Verlängerung oder eine wesentliche Änderung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) kann online gestellt werden.

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    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Eydel-Str. 13

    97082 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 6349

    97013 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2350528412298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-1802

    Fax: +49 931 380-1803

    Sprachversion

    Deutsch

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 53 - Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und Katastrophenschutz (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Ordnungsamt@Lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7003873899511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-7313

    Fax: +49 6021 394-996

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    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 6

    95444 Bayreuth

    Postfachadresse

    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

    Fax: +49 921 604-1397

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis
    • Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung)
    • Nachweis der Fachkunde
    • Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel:

    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche (und körperliche) Eignung
    • Fachkunde
    • Mindestalter von 21 Lebensjahren
    • (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Bearbeitungsdauer

    Der Antrag auf Ausstellung / Verlängerung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheins sollte rechtzeitig gestellt werden, weil im Zuge des Verfahrens Zuverlässigkeit, Eignung und Bedürfnis überprüft werden müssen.

    Kosten

    Die Kosten können variieren.

    Für eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein können Gebühren zwischen 70 und 4.000 Euro anfallen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 10.10.2023

    Stichwörter

    Sprengstofferlaubnis, Sprengstofferlaubnisschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English