Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen ErteilungOnline erledigen

    Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

    Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

    Beschreibung

    In der Regel dürfen nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.

    Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen. Unsachgemäßer Umgang durch Personen ohne Fachkunde sowie Missbrauch oder Unfälle durch Missachtung der Sicherheitsbestimmungen sollen verhindert werden. Das Sprengstoffrecht stellt hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich oder privat umgehen.

    Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und den Verordnungen zum Sprengstoffgesetz (1.+ 2. + 3. SprengV) geregelt.

    Zuständige Behörden:

    • Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für Erlaubnisse im Privatbereich für Böllerschützen, Wiederlader und Vorderlader.
    • Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für Erlaubnisse und Befähigungsscheine im gewerblichen Spreng- und Feuerwerkswesen sowie für sonstige Erlaubnisse im Privatbereich.
    • Die Bergämter sind zuständig für Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten unter Bergaufsicht ausüben.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Online-Dienst

    Sprengstofferlaubnis beantragen (§27 SprengG)

    ID: L100042_149333.-146475

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Sprengstofferlaubnis beantragen (§27 SprengG).

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Online erledigen

    • Sprengstofferlaubnis beantragen (§27 SprengG)

      Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Sprengstofferlaubnis beantragen (§27 SprengG).

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/760303861635Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 9131 86-2460

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    Regierung von Mittelfranken - Dezernat 21 - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen (Reg MFr)

    Adresse

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    Roonstr. 20

    90429 Nürnberg

    Postanschrift

    90336 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de

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    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern (Reg OFr)

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    Hausanschrift

    Maximilianstraße 6

    95444 Bayreuth

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    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8119168071116Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 921 604-1397

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    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag mit Identitätsnachweis
    • Nachweis der persönlichen (und körperlichen) Eignung (z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung)
    • Nachweis der Fachkunde
    • Nachweis eines gewerblichen oder privaten Bedürfnisses

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind in der Regel:

    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche (und körperliche) Eignung
    • Fachkunde
    • Mindestalter von 21 Lebensjahren
    • (Gewerbliches oder privates) Bedürfnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    • Bei einer erstmaligen Beantragung müssen Sie persönlich vorstellig werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu nach dem Ausfüllen des Online-Dienstes einen Termin bei der zuständigen Behörde.
    • Bei der Beantragung einer Verlängerung können Sie uns Ihren Sprengstoff-Erlaubnisschein gerne postalisch zukommen lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Der Antrag auf Ausstellung / Verlängerung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheins sollte rechtzeitig gestellt werden, weil im Zuge des Verfahrens Zuverlässigkeit, Eignung und Bedürfnis überprüft werden müssen.

    Kosten

    Die Kosten können variieren.

    Für eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein können Gebühren zwischen 70 und 4.000 Euro anfallen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 10.10.2023

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 05.03.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 10.06.2024

    Stichwörter

    Sprengstofferlaubnis, Sprengstofferlaubnisschein

    Sprachversion

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