Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen
Beschreibung
Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestattet werden. Ausnahmen gelten für Helfer, die in Begleitung eines Berechtigten den Fischfang ohne Handangel ausüben. Ohne Erlaubnisschein dürfen darüber hinaus höchstens drei Personen in Begleitung des Berechtigten den Fischfang ausüben. Mit der kontrollierten Ausgabe von Erlaubnisscheinen soll eine übermäßige Nutzung des Gewässers verhindert werden. Die Anzahl der Fischereiausübenden wird der Ertragsfähigkeit des Gewässers und dem gesetzlichen Hegeziel angepasst.
Der Erlaubnisschein gilt nur für den darauf vermerkten Inhaber.
Erlaubnisscheine dürfen für höchstens drei Jahre ausgestellt werden. Gebräuchlich sind Tages-, Monats- und Jahreserlaubnisscheine. Die Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen erteilt die Kreisverwaltungsbehörde ebenfalls befristet.
Hinweise für Kulmbach: Ergänzung: Landratsamt Kulmbach
Online-Dienst
Fischereirecht; Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausstellung von Fischerei-Erlaubnisscheinen
Beschreibung
Online erledigen
- Fischereirecht; Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausstellung von Fischerei-ErlaubnisscheinenSie können den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausstellung von Fischerei-Erlaubnisscheinen auch online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach - 30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht (LRA KU)
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1660
95307 Kulmbach
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Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
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Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
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Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/673860255617Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9221 707-0
Fax: +49 9221 707-240
erforderliche Unterlagen
- gültiger Fischereischein
Voraussetzungen
Einen Erlaubnisschein kann nur ausstellen, wer als Fischereiberechtigter oder Pächter das umfassende Fischereiausübungsrecht hat. Der Pächter braucht zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Verpächters.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Kosten
Den Preis für den Erlaubnisschein setzt der ausstellende Fischereiausübungsberechtigte fest.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024
Hinweise für Kulmbach: Ergänzung: Landratsamt Kulmbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Kulmbach am 09.08.2024