Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen
Beschreibung
Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestattet werden. Ausnahmen gelten für Helfer, die in Begleitung eines Berechtigten den Fischfang ohne Handangel ausüben. Ohne Erlaubnisschein dürfen darüber hinaus höchstens drei Personen in Begleitung des Berechtigten den Fischfang ausüben. Mit der kontrollierten Ausgabe von Erlaubnisscheinen soll eine übermäßige Nutzung des Gewässers verhindert werden. Die Anzahl der Fischereiausübenden wird der Ertragsfähigkeit des Gewässers und dem gesetzlichen Hegeziel angepasst.
Der Erlaubnisschein gilt nur für den darauf vermerkten Inhaber.
Erlaubnisscheine dürfen für höchstens drei Jahre ausgestellt werden. Gebräuchlich sind Tages-, Monats- und Jahreserlaubnisscheine. Die Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen erteilt die Kreisverwaltungsbehörde ebenfalls befristet.
Hinweise für Dingolfing-Landau: Ergänzung: Landratsamt Dingolfing-Landau
Online-Dienst
Fischereirecht - Antrag zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen
Beschreibung
Online erledigen
- Fischereirecht - Antrag zur Ausstellung von FischereierlaubnisscheinenSie können die Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen online beantragen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Dingolfing-Landau - Jagd- und Fischereirecht (LRA DGF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
84125 Dingolfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerberecht@landkreis-dingolfing-landau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0931208441509Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8731 87-0
Fax: +49 8731 87-100
erforderliche Unterlagen
- gültiger Fischereischein
Voraussetzungen
Einen Erlaubnisschein kann nur ausstellen, wer als Fischereiberechtigter oder Pächter das umfassende Fischereiausübungsrecht hat. Der Pächter braucht zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Verpächters.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Kosten
Den Preis für den Erlaubnisschein setzt der ausstellende Fischereiausübungsberechtigte fest.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024
Hinweise für Dingolfing-Landau: Ergänzung: Landratsamt Dingolfing-Landau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dingolfing-Landau am 31.07.2024