Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen
Beschreibung
Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestattet werden. Ausnahmen gelten für Helfer, die in Begleitung eines Berechtigten den Fischfang ohne Handangel ausüben. Ohne Erlaubnisschein dürfen darüber hinaus höchstens drei Personen in Begleitung des Berechtigten den Fischfang ausüben. Mit der kontrollierten Ausgabe von Erlaubnisscheinen soll eine übermäßige Nutzung des Gewässers verhindert werden. Die Anzahl der Fischereiausübenden wird der Ertragsfähigkeit des Gewässers und dem gesetzlichen Hegeziel angepasst.
Der Erlaubnisschein gilt nur für den darauf vermerkten Inhaber.
Erlaubnisscheine dürfen für höchstens drei Jahre ausgestellt werden. Gebräuchlich sind Tages-, Monats- und Jahreserlaubnisscheine. Die Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen erteilt die Kreisverwaltungsbehörde ebenfalls befristet.
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Online-Dienste
Fischereirecht - Aufzeichnung Elektrofischerei
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- Fischereirecht - Aufzeichnung ElektrofischereiMit diesem Onlineverfahren können Sie dem Landratsamt Passau die Aufzeichnungen zur Elektrofischerei übermitteln.
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Fischereirecht - Besatz- und Fangbericht
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- Fischereirecht - Besatz- und FangberichtMit diesem Onlineverfahren können Sie dem Landratsamt Passau den Besatz- und Fangbericht online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Fischereirecht - Fischereierlaubnisschein
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- Fischereirecht - FischereierlaubnisscheinFischereirecht - Fischereierlaubnisschein; Antrag auf Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen
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Ansprechpartner
Landratsamt Passau - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1972
94009 Passau
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen
Kontakt
E-Mail: sicherheitsrecht@landkreis-passau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/063961752825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Fischereischein
Voraussetzungen
Einen Erlaubnisschein kann nur ausstellen, wer als Fischereiberechtigter oder Pächter das umfassende Fischereiausübungsrecht hat. Der Pächter braucht zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Verpächters.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Kosten
Den Preis für den Erlaubnisschein setzt der ausstellende Fischereiausübungsberechtigte fest.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 19.11.2024