Jagdschein Erteilung

    Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

    Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung. Die Jagd mit Greifen oder Falken erfordert einen Falknerjagdschein. Sie müssen die Erteilung und Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

    Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    • Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
    • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.

    Neben der persönlichen Abgabe bei der Kreisverwaltungsbehörde kann der Antrag meist auch bei der Stadt oder Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, abgegeben werden, die die Unterlagen weiterleitet. Viele Kreisverwaltungsbehörden bieten das entsprechende Antragsformular auch im Internet an.

    Auskünfte zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen oder Falknerjagdscheinen erteilen die zuständigen unteren Jagdbehörden.

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins

    ID: L100042_23531.-73384

    Beschreibung

    Sie können einen Tages- , Jahres-, Jugend- oder Falknerjagdschein online beantragen oder verlängern.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Termine Jagdverwaltung

    ID: L100042_140376.-73384

    Beschreibung

    Sie können einen Termin für die persönliche Vorsprache in der Unteren Jagdbehörde vereinbaren.

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    • Termine Jagdverwaltung

      Sie können einen Termin für die persönliche Vorsprache in der Unteren Jagdbehörde vereinbaren.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Umwelt - Jagd und Fischerei - SG 35 (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: jagd@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6211759116519Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-321

    Fax: +49 8041 505-18117

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
    • Lichtbild

      Größe 6 mal 4 cm

    • Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung

      Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden) ergeben.

    Voraussetzungen

    Zuverlässigkeit und Eignung

    Ein Jagdschein/Falknerjagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.

    Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Anmeldung".

    Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung. Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Anmeldung".

    Jagdhaftpflichtversicherung

    Die Erteilung des Jagdscheins/Falknerjagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Jagdschein und Falknerjagdschein bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Informationen für Jägerinnen und Jäger zur Jagdscheinverlängerung:

    Sollte Ihr Jagdschein im kommenden Jagdjahr (01.04.) zur Verlängerung anstehen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
    • Jagdschein im Original
    • Ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
    • Versicherungsnachweis über beantragten Zeitraum (1 oder 3 Jahre)
    • ggf. Passbild (wenn Jagdschein voll)

    Bitte reichen Sie die Unterlagen frühestens ab Februar an nachfolgender Adresse ein:

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
    -Untere Jagdbehörde –
    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Informationen zur erstmaligen Jagdscheinbeantragung:

    Sollten Sie die Jägerprüfung bestanden haben und erstmalig einen Jagdschein beantragen wollen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
    • Jäger-Prüfungszeugnis im Original
    • ausgefüllten und unterschrieben Antrag
    • Passbild
    • Versicherungsnachweis über beantragten Zeitraum (1 oder 3 Jahre)

    Bei der erstmaligen Erteilung des Jagdscheins ist über das Buchungsportal zwingend ein persönlicher Termin zu buchen!

    Den Antrag finden Sie ONLINE oder zum Ausdrucken:

    Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Beantragung ohne BayernID/Personalausweis, ein Termin zur Abholung des Jagdscheins im Landratsamt notwendig ist, da eine Unterschrift in diesem Fall nachgeholt werden muss.

    Fristen

    Um nach bestandener Jägerprüfung Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, ist es ratsam, sich wegen der nach dem Waffenrecht durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst frühzeitig mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.

    Kosten

    Gebühren einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens:

    • Dreijahresjagdschein: 150,00 EUR
    • Einjahresjagdschein: 60,00 EUR
    • Tagesjagdschein: 15,00 EUR
    • Jugendjagdschein: 37,50 EUR
    • Falknerdreijahresjagdschein: 40,00 EUR
    • Falknereinjahresjagdschein: 15,00 EUR
    • Falknertagesjagdschein: 7,50 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 29.02.2024

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 19.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English