Agrarförderung über Mehrfachantrag Bewilligung

    Agrarförderungsprogramme; Stellung eines Mehrfachantrags

    Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

    Beschreibung

    Folgende Förderungen können beantragt werden:

    • Direktzahlungen
      • Einkommensgrundstützung
      • Umverteilungseinkommensstützung
      • Junglandwirte-Einkommensstützung
      • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
      • Zahlung für Mutterkühe
      • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
    • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
    • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
    • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
    • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
    • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
    • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
    • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

    Online-Dienst

    Mehrfachantragstellung - Portal iBALIS

    ID: L100042_64

    Beschreibung

    Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 101.000 Landwirten/Landwirtinnen verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (AELF KA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstr. 51

    97753 Karlstadt

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    97747 Karlstadt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-ka.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08220998264Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9353 7908-0

    Fax: +49 9353 7908-1090

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 26.03.2024

    Stichwörter

    Agrarförderungsprogramme, Betriebsprämie, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm, Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm, Feldstücksgeometrien, Feldstückskarten (FeKa-Auszug),, Flächen- und Nutzungsnachweis, MFA-Mantelbogen, Viehverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English