Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

    Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

    Beschreibung

    Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn Sie dieses Führungszeugnis benötigen für

    • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe,
    • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

    Bei persönlicher Antragstellung bei der Gemeinde müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. In der schriftlichen Aufforderung muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

    Für die elektronische Antragstellung benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion; die nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erforderliche Bescheinigung muss in diesem Fall hochgeladen werden.

    Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt) ist nicht möglich.

     

    Antragstellung durch Behörden

    Ein erweitertes Führungszeugnis kann seit dem 1. Mai 2010 zum Zweck des Schutzes von Minderjährigen auch von Behörden beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behörden das Führungszeugnis zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen und die Aufforderung an den Betroffenen, ein entsprechendes Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder erfolglos geblieben ist. Nicht sachgemäß ist die Aufforderung des Beteiligten zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses immer dann, wenn für diesen eine nachteilige Entscheidung beabsichtigt ist und deshalb seine Mitwirkung nicht erwartet werden kann. In diesen Fällen hat die antragstellende Behörde dem Betroffenen auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. In allen anderen Fällen ist für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses die Mitwirkung des Betroffenen zwingende Voraussetzung für die Antragstellung.

     

    Informationen zum Inhalt von erweiterten Führungszeugnissen finden unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die das Bundesamt für Justiz ausstellt und die bescheinigt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird in der Regel für private – zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber – oder für behördliche – zum Beispiel für die Erteilung einer Fahrerlaubnis – benötigt. Führungszeugnisse können Sie über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Dazu benötigen Sie aber einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2 zum Auslesen. In Fürth ist es möglich, Führungszeugnisse in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln) bei persönlicher Vorsprache zu beantragen. Um Ihnen den Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie diese Leistung auch schneller und einfacher direkt online nutzen oder einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden.

    Online-Dienst

    Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)

    ID: L100042_971

    Beschreibung

    Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

    • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone,
    • die AusweisApp und
    • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

    Online erledigen

    • Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)

      Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

      • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
      • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone,
      • die AusweisApp und
      • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

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    Stadt Fürth - Bürgerzentrum Mitte

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    Hausanschrift

    Königstraße 86

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

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    Das Bürgerzentrum Mitte kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: ewo@fuerth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4230201798523Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Das Bürgerzentrum Nord kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5236868418523Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd

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    90763 Fürth

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    90744 Fürth

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    Montag von 8 bis 18 Uhr
    Dienstag von 8 bis 12 Uhr
    Mittwoch von 7:30 bis 12 Uhr,
    Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr
    Freitag von 7:30 bis 12 Uhr

    Das Bürgerzentrum Süd kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: ewo@fuerth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2164310687528Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person
    • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
    • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bzw. bei Selbständigen, die Bescheinigung der Antrag stellenden Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    2-3 Wochen

    Kosten

    13,00 EUR

    Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.

    Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen:

    • Bei der persönlichen Antragstellung muss der Pass oder der Personalausweis vorgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17.11.2023

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 06.11.2024

    Stichwörter

    erweitertes Führungszeugnis

    Sprachversion

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