Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung

    Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild), Auer-, Birk-, und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit für diese Wildarten überhaupt Jagdzeiten festgesetzt sind.

    Beschreibung

    Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand, bei verpachteten Eigenjagdbezirken im Einvernehmen mit dem Jagdberechtigten aufzustellen. Er ist von der unteren Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen.

    Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Den zuständigen Forstbehörden ist vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen.

    Überwachung
    Der Revierinhaber ist verpflichtet, den Abschussplan für Schalenwild zu erfüllen. Seine Erfüllung wird insbesondere durch die Führung einer Streckenliste und deren Vorlage bei der Jagdbehörde und den körperlichen Nachweis durch Vorzeigen des gesamten Wildkörpers oder von Teilen desselben überwacht und kann notfalls erzwungen werden.

    Hegeschau
    Zur Überwachung der Durchführung der Abschusspläne und zur Erhebung bestimmter Daten finden jährlich öffentliche Hegeschauen statt.
    Die Hegeschauen haben die Aufgabe, Informationen zu vermitteln, insbesondere über

    1. die Entwickelung der Wildschadenssituation und der Waldverjüngung unter Berücksichtigung der Gutachten der Forstbehörden zum Zustand der Vegetation,
    2. die Erfüllung der Abschusspläne, die körperliche Verfassung des Wildes und die strukturelle Entwicklung der Wildbestände unter Berücksichtigung des Kopfschmucks des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes,
    3. die Bestandsentwicklung der nichtabschussplanpflichtigen Wildarten und
    4. die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der freilebenden Tierwelt.


    Die Revierinhaber sind verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes vorzulegen. Die Durchführung der öffentlichen Hegeschau obliegt den anerkannten Vereinigungen der Jäger. Die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben obliegt der Jagdbehörde.

    Online-Dienste

    Jagdrecht - Meldung der durch Schwarzwild verursachten Schäden

    ID: L100042_128312.-116450

    Beschreibung

    Sie können durch Schwarzwild verursachte Schäden online melden.

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    Deutsch

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    Jagdrecht - Zwischenmeldung Rehwildabschuss

    ID: L100042_92823.-116450

    Beschreibung

    Unterjährige Meldung der Rehwildstrecke: Gemäß einer fachlichen Weisung der Regierung von Unterfranken sind Revierpächter in "roten" bzw. "dauerhaft roten" Hegegemeinschaften zur zweimaligen unterjährigen Meldung der Rehwildstrecke zum 15.08. und 15.12. verpflichtet. Die Meldung dient der Kontrolle, ob die Abschusspläne voraussichtlich erfüllt werden. Sie können der Meldepflicht bequem über das Online-Formular nachkommen.

    Online erledigen

    • Jagdrecht - Zwischenmeldung Rehwildabschuss

      Unterjährige Meldung der Rehwildstrecke: Gemäß einer fachlichen Weisung der Regierung von Unterfranken sind Revierpächter in "roten" bzw. "dauerhaft roten" Hegegemeinschaften zur zweimaligen unterjährigen Meldung der Rehwildstrecke zum 15.08. und 15.12. verpflichtet. Die Meldung dient der Kontrolle, ob die Abschusspläne voraussichtlich erfüllt werden. Sie können der Meldepflicht bequem über das Online-Formular nachkommen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Schweinfurt - Umweltamt (SG 42) (LRA SW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1

    97421 Schweinfurt

    Postfachadresse

    Postfach 1450

    97404 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: umweltamt@lrasw.de

    De-Mail: poststelle@lrasw.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4848953734339Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-532

    Fax: +49 9721 55-337

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English