Jagdhandlung in befriedetem Bezirk; Beantragung einer Gestattung
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Die Kreisverwaltungsbehörde kann bestimmte Jagdhandlungen gestatten.
Beschreibung
Es gibt befriedete Bezirke kraft Gesetzes, wie z.B. Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen. Zudem kann die Jagdbehörde in bestimmten Fällen Bezirke für befriedet erklären. Der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte darf sich aber verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen aneignen.
In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten.
Eine Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Revierinhaber mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten die Jagd auf Haarraubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten innerhalb der Jagdzeiten ausübt.
In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten.
Eine Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Revierinhaber mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten die Jagd auf Haarraubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten innerhalb der Jagdzeiten ausübt.
Online-Dienst
Jagdrecht - Antrag auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
Beschreibung
Mit diesem Onlineverfahren können Sie einen Antrag auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen übermitteln.
Online erledigen
- Jagdrecht - Antrag auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen GründenMit diesem Onlineverfahren können Sie einen Antrag auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Passau - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1972
94009 Passau
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen
Kontakt
E-Mail: sicherheitsrecht@landkreis-passau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/063961752825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 23.02.2024