Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung
Beschreibung
Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zuständig.
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
Online-Dienst
Bestätigung einer Person als Jagdaufseher*in; Beantragung
Beschreibung
Online erledigen
- Bestätigung einer Person als Jagdaufseher*in; BeantragungDie revierinhabende(n) Person(en) kann/können zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Jagdbehörde zuständig. Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie als Jagdberechtige:r / Revierinhaber:in für Ihr Jagdrevier eine Person als Jagdaufseher:in bestätigen lassen wollen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1560
63885 Miltenberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9371 501-0
Fax: +49 9371 50179-270
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
- aktuelles Lichtbild des Jagdaufsehers
- ggf. Jagdschein (Kopie)
- ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung
Voraussetzungen
Die Bestätigung zum Jagdaufseher darf nur versagt werden, wenn der Jagdaufseher nicht Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist oder Bedenken gegen seine persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen. Diese Versagungsgründe sind zwingend.
Die fachliche Eignung verlangt das Vorliegen ausreichender praktischer Erfahrungen und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Gegen die fachliche Eignung bestehen i. d. R. dann keine Bedenken, wenn ein Nachweis erbracht wird über eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung und über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse der bestätigten Jagdaufseher. In der Regel werden diese Kenntnisse durch die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse kann auch über eine forstfachliche, polizeiliche oder juristische Vorbildung oder in anderer Weise geführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Bestätigung von Jagdaufsehern ist bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen.
Fristen
Kosten
Kostenrahmen: 7,50 bis 20 EUR zuzüglich der Kosten des Dienstabzeichens
(siehe Tarif-Nr. 6.I.1/1.52 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 24.09.2024
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miltenberg am 03.07.2024