Jagdpachtvertrag; Anzeige

    Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird. Er ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Beschreibung

    Der Verpächter (Jagdgenossenschaft, Eigentümer oder Nutznießer des Eigenjagdbezirks) ist verpflichtet, dem Jagdpächter die ungehinderte und ungestörte Jagdausübung innerhalb der vereinbarten räumlichen und zeitlichen Grenzen zu gewähren. Der Jagdpächter ist v.a. zur pünktlichen Zahlung des vereinbarten Jagdpachtpreises und zur Erfüllung der Abschusspläne, ferner zum Ersatz entstandener Wildschäden verpflichtet, wenn und soweit er das im Jagdpachtvertrag übernommen hat.

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth

    Online-Dienst

    Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie

    ID: L100042_85968.-55087

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bayreuth - Fachbereich 22 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jagdrecht, Gewerberecht (LRA BT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markgrafenallee 5

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    E-Mail: sicherheitsbehoerde@lra-bt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/471623115939Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 728-0

    Fax: +49 921 728-880

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Der Jagdpachtvertrag muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die bei Verstoß zur Nichtigkeit führen.

    Zum Beispiel: Er ist schriftlich abzuschließen. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat. Die Gesamtfläche auf der einem Jagdpächter das Jagdausübungsrecht zusteht und die Anzahl der Mitpächter sind begrenzt. Der Jagdpachtvertrag ist der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen.


    Erlöschen
    Der Jagdpachtvertrag erlischt insbesondere dann, wenn dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist. Er erlischt auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und entweder die zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter innerhalb einer von der Jagdbehörde gesetzten angemessenen Frist einen Jahresjagdschein nicht beantragt oder sonstige Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Die Behörde kann den Vertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige insbesondere dann beanstanden, wenn er gegen das Hegeziel verstößt oder wenn die Mindestpachtzeit von 9 (bei Niederwildrevieren) bzw. 12 Jahren (bei Hochwildrevieren) nicht eingehalten ist. Die Beanstandung führt, wenn sie unanfechtbar ist, zur Aufhebung des Jagdpachtvertrages, wenn der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist von den Vertragsteilen behoben worden ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 24.09.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bayreuth am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English