Kommunale Bücherei / Bibliothek; Ausleihe
Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.
Beschreibung
Kreisbibliotheken, Kreisbüchereien, Gemeindebüchereien, Gemeindebibliotheken, Stadtbüchereien oder Stadtbibliothek können attraktive Angebote an Büchern, Hörbüchern, CDs, DVDs, Zeitungen, Zeitschriften und vieles mehr anbieten.
Informationen über den Medienbestand, die Leihgebühren oder die Öffnungszeiten erhalten Sie vor Ort oder - soweit vorhanden - auf der Internetseite der Bibliothek oder Bücherei.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
eAusleihe
Beschreibung
Online erledigen
- eAusleiheBei der eAusleihe können Sie eine große Bandbreite digitaler Medien wie eBooks, ePaper, eMusik, eAudios und eVideos ausleihen, von wo und wann immer Sie wollen. Das Angebot steht allen Bibliothekskunden mit einem gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbücherei Augsburg zur Verfügung.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Katalog (webOPAC) der Stadtbücherei
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Katalog (webOPAC) der StadtbüchereiÜber unseren Online-Katalog (genannt OPAC) können Sie den Bestand der Stadtbücherei und aller Zweigstellen abfragen, Medien vormerken, ihr eigenes Benutzerkonto einsehen und die Leihfrist der von Ihnen entliehenen Medien verlängern.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 21.08.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 09.10.2023