Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR / Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

    Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

    Beschreibung

    Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

     

    Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Online-Dienst

    Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde

    ID: L100042_17639.-50599

    Beschreibung

    Auf dieser Seite finden Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Damit erleichtern und beschleunigen sich Ihre Amtswege.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grottenau 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Grottenau 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@augsburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0554030276414Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-9231

    Fax: +49 821 324-9233

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    für die Umschreibung des Führerscheins: keine

     

    Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

    Kosten

    • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
    • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
    • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.08.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 10.05.2024

    Stichwörter

    EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Umschreibung von ausländischen Führerscheinen, Kartenführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

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