Fahrerlaubnis UmschreibungOnline erledigen

    Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

    Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

    Beschreibung

    Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

     

    Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

    Online-Dienst

    Terminreservierung Bürgerbüro

    ID: L100042_52119.-84006

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    Stadt Würzburg - Fachabteilung Bürgerbüro

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    Hausanschrift

    Rückermainstraße 2

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    Di 07:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:00 Uhr

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    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@stadt.wuerzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4392324491498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 3720-00

    Fax: +49 931 3720-29

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    Stadt Würzburg - Fahrerlaubnisangelegenheiten

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    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@stadt.wuerzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6235210513504Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 3728-50

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    für die Umschreibung des Führerscheins: keine

     

    Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

    Kosten

    • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
    • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
    • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Würzburg am 13.09.2023

    Stichwörter

    EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Umschreibung von ausländischen Führerscheinen, Kartenführerschein

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