Fahrerlaubnis UmschreibungOnline erledigen

    Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

    Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

    Beschreibung

    Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

     

    Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

    Hinweise für Passau: Ergänzung: Stadt Passau

    Online-Dienst

    Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    ID: L100042_91691.-115782

    Beschreibung

    Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich. Sie können diese Leistung teilweise auch online beantragen.

    Online erledigen

    • Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
      Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich. Sie können diese Leistung teilweise auch online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Passau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2 u. 3

    94032 Passau

    Postanschrift

    94030 Passau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@passau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39220431386Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 396-0

    Fax: +49 851 396-438

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    für die Umschreibung des Führerscheins: keine

     

    Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

    Kosten

    • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
    • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
    • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Hinweise für Passau: Ergänzung: Stadt Passau

    Fachlich freigegeben durch Stadt Passau am 04.12.2023

    Stichwörter

    EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Umschreibung von ausländischen Führerscheinen, Kartenführerschein

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