Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Beschreibung
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Online-Dienst
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Beschreibung
Online erledigen
- Umschreibung eines ausländischen FührerscheinsSie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Staudhamer Feld 7 a
83512 Wasserburg a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 8:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8071 9227-0
Fax: +49 8071 9227-18
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 53 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5570585599414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-5353
Fax: +49 8031 392-9082
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
für die Umschreibung des Führerscheins: keine
Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!
Kosten
- Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
- Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
- ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)
Weitere Informationen
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (deutsch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (englisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (französisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (spanisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (russisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland (arabisch)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 24.11.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Landratsamt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rosenheim am 02.12.2024
Stichwörter
EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, EU-Führerschein, EU-Kartenführerschein, Führerschein, Umschreibung von ausländischen Führerscheinen, Kartenführerschein