Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige
Beschreibung
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.
Hinweise für Illerwinkel (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Online-Dienste
Handwerksrolle online
Beschreibung
Online erledigen
- Handwerksrolle onlineEin neuer Service für Existenzgründer und Mitgliedsbetriebe: Melden Sie Ihre Daten zur Eintragung in die Handwerksrolle online an die Handwerkskammer. Als Mitgliedsbetrieb können Sie hier Ihre Daten ändern und aktualisieren bzw. Ihren Betrieb aus der Rolle löschen. Das spart Zeit und Arbeit, die Sie sinnvoller einsetzen können.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe anzeigen
Beschreibung
Sie können ein zulassungsfreies Handwerk oder eine handwerksähnliches Gewerbe online anzeigen.
Online erledigen
- Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe anzeigen
Sie können ein zulassungsfreies Handwerk oder eine handwerksähnliches Gewerbe online anzeigen.
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für Schwaben - Handwerksrolle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86216 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6358836210113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3259-0
Fax: +49 821 3259-1271
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers
Voraussetzungen
Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung der Handwerkskammer
- §§ 18 - 20 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
Hinweise für Illerwinkel (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Verfahrensablauf
Fristen
Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.
Kosten
etwa 70 - 153 EUR
Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Hinweise für Illerwinkel (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Ersteintragung mit Ausstellung der Handwerkskarte/Gewerbekarte
- für natürliche Personen: 75,00 EUR
- für juristische Personen oder Personengesellschaften: 150,00 EUR
Änderung der Eintragung mit Ausstellung einer neuen Handwerkskarte/Gewerbekarte, ausgenommen Namens- und/oder Adressänderungen: 40,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.
Weitere Informationen
- Anlage B zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.03.2024
Hinweise für Illerwinkel (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024
Stichwörter
Handwerkskammer-Anzeige, Unternehmensregister