Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige
Beschreibung
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.
Hinweise für Stadtprozelten (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Online-Dienst
Antrag auf Eintragung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf EintragungBeantragen Sie über dieses Online-Verfahren die Eintragung Ihres Handwerksbetriebes in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe. Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen (z.B. ein Meisterprüfungszeugenis, Vertragsunterlagen etc.) können Sie hierbei direkt im PDF-Format übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Handwerkskammer für Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5804
97008 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hwk-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 30908-0
Fax: +49 931 30908-53
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers
Voraussetzungen
Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gebührenordnung der Handwerkskammer
- §§ 18 - 20 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
Hinweise für Stadtprozelten (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Verfahrensablauf
Fristen
Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.
Kosten
etwa 70 - 153 EUR
Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Hinweise für Stadtprozelten (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Ersteintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
- für Einzelunternehmen: 76 EUR
- für andere Rechtsformen: 128 EUR
Änderungen der Eintragung: 50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.
Weitere Informationen
- Anlage B zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.03.2024
Hinweise für Stadtprozelten (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 09.07.2024
Stichwörter
Handwerkskammer-Anzeige, Unternehmensregister