Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
Beschreibung
Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwei Kategorien von Handwerksberufen:
- Für zulassungspflichtige Handwerke, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sind, benötigen Sie den Eintrag in die Handwerksrolle (Nähere Einzelheiten zu den Eintragungsvoraussetzungen finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung").
- Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, die in der Anlage B zur Handwerksordnung aufgezählt sind, können ohne besondere Qualifikationen ausgeübt werden. Sie sind bei der Handwerkskammer anzuzeigen (Nähere Einzelheiten zur Anzeige finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrecht; Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes").
Gesonderte Regelungen gelten für die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne Niederlassung in Deutschland durch Staatsangehörige der EU und Gleichgestellte (siehe im Einzelnen unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung").
Zur Feststellung, ob bei Ihrem Vorhaben eine handwerksrechtliche Eintragung erforderlich ist, füllen Sie bitte den Auskunftsbogen aus und übermitteln ihn Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Diese kann Ihnen dann die im konkreten Fall erforderlichen Formalitäten nennen.
Hinweise für Weiherhammer (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Online-Dienst
Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
Beschreibung
Online erledigen
- Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen EintragungSie können die Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz - Handwerksrolle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Kontakt
E-Mail: handwerksrolle@hwkno.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4767476843409Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 7965-0
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nikolastraße 10
94032 Passau
Kontakt
E-Mail: info@hwkno.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 5301-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Zulassungspflichtiges Handwerk, Eintragung in die Handwerksrolle
- § 6 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Handwerksrolle
- §§ 18 - 20 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
Weitere Informationen
- Anlage A zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können
- Anlage B zum Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.09.2024
Hinweise für Weiherhammer (VGem): Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz am 08.05.2024