Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    Die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, zulassungsfreien Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe wird in der Handwerksordnung geregelt.

    Beschreibung

    Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwei Kategorien von Handwerksberufen:

    • Für zulassungspflichtige Handwerke, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sind, benötigen Sie den Eintrag in die Handwerksrolle (Nähere Einzelheiten zu den Eintragungsvoraussetzungen finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung").
    • Zulassungsfreie Handwerke  und handwerksähnliche Gewerbe, die in der Anlage B zur Handwerksordnung aufgezählt sind, können ohne besondere Qualifikationen ausgeübt werden. Sie sind bei der Handwerkskammer anzuzeigen (Nähere Einzelheiten zur Anzeige finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrecht; Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes").

    Gesonderte Regelungen gelten für die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne Niederlassung in Deutschland durch Staatsangehörige der EU und Gleichgestellte (siehe im Einzelnen unter "Verwandte Themen" unter "Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung").

    Zur Feststellung, ob bei Ihrem Vorhaben eine handwerksrechtliche Eintragung erforderlich ist, füllen Sie bitte den Auskunftsbogen aus und übermitteln ihn Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder der für Sie zuständigen Handwerkskammer. Diese kann Ihnen dann die im konkreten Fall erforderlichen Formalitäten nennen.

    Hinweise für Landshut: Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

    Online-Dienst

    Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    ID: L100042_95347.-117632

    Beschreibung

    Sie können die Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz - Handwerksrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Ditthornstraße 10

    93055 Regensburg

    Postanschrift

    Ditthornstraße 10

    93055 Regensburg

    Kontakt

    E-Mail: handwerksrolle@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4767476843409Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 7965-0

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolastraße 10

    94032 Passau

    Postanschrift

    Nikolastraße 10

    94032 Passau

    Kontakt

    E-Mail: info@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 5301-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.09.2024

    Hinweise für Landshut: Ergänzung: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English