Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-StaatenOnline erledigen

    Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Beantragung einer vorübergehenden Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank durch EU-Bürger

    In Deutschland nur vorübergehend tätige Dolmetscher und Übersetzer können die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank beantragen.

    Beschreibung

    Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank bildet die Grundlage für Gerichte und Behörden bei der Suche nach Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten.

    Dolmetscher und Übersetzer, die Bürger eines Staates der Europäischen Union oder des EWR sind, können unter denselben Voraussetzungen wie deutsche Staatsbürger öffentlich bestellt und beeidigt werden. Das setzt insbesondere das Bestehen der jeweils einschlägigen staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung in Deutschland oder die Anerkennung der jeweiligen ausländischen Qualifikation als gleichwertig voraus.

    Dolmetscher und Übersetzer, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR niedergelassen sind und in Deutschland nur vorübergehend tätig werden wollen, können außerdem unter untenstehenden Voraussetzungen in die Datenbank eingetragen werden.

    Online-Dienste

    Antrag auf Datenänderung oder -löschung

    ID: L100042_103353.-120608

    Beschreibung

    Mit diesem Antrag können Sie Ihre Daten und den Umfang der Veröffentlichung in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (vorübergehend) ändern oder löschen lassen. Bitte richten Sie den Antrag grundsätzlich an das Landgericht, das Ihre Eintragung zuletzt veranlasst hat.

    Online erledigen

    • Antrag auf Datenänderung oder -löschung

      Mit diesem Antrag können Sie Ihre Daten und den Umfang der Veröffentlichung in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (vorübergehend) ändern oder löschen lassen. Bitte richten Sie den Antrag grundsätzlich an das Landgericht, das Ihre Eintragung zuletzt veranlasst hat.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Antrag auf Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für vorübergehende Dienstleistungen im Inland

    ID: L100042_135085.-120608

    Beschreibung

    Sie können ohne allgemein beeidigt oder nach Landesrecht öffentlich bestellt zu sein, die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für vorübergehende Dienstleistungen im Inland als Dolmetscher oder Übersetzer online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landgericht München I (LG M1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prielmayerstr. 7

    80335 München

    Postanschrift

    80316 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@lg-m1.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=57665913162Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57665913162Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5597-03

    Fax: +49 89 5597-2991

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Nachweis der Fachkenntnisse

      Bei in Deutschland nur vorübergehend tätigen Dolmetschern und Übersetzern, ist die Bescheinigung der Tätigkeit als Gerichts- oder Behördendolmetscher bzw. -übersetzer im Niederlassungsstaat vorzulegen.

    • Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) zur Vorlage bei einer Behörde

    Voraussetzungen

    In Deutschland nur vorübergehend tätige Dolmetscher und Übersetzer werden nach Art. 63 AGGVG dann in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eingetragen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR zur Ausübung einer solchen Tätigkeit rechtmäßig niedergelassen sind.

    Sie werden auch eingetragen, wenn sie nachweisen, dass sie in ihrem Niederlassungsstaat eine Tätigkeit als Gerichts- oder Behördendolmetscher während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr ausgeübt haben. Dieser Nachweis muss gegenüber der Präsidentin des Landgerichts München I erfolgen.

    Die Eintragung in die Datenbank erlischt nach zwölf Monaten, wenn sie nicht erneut beantragt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung muss beim Landgericht München I zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beantragt werden.

    Es müssen folgende Informationen übermittelt werden: Vor- und Zuname, Staatsangehörigkeit, Beruf, Anschrift der Wohnung und der beruflichen Niederlassung und, wenn gewünscht, Telefonnummer und Internetadresse.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 27.03.2024

    Stichwörter

    siehe Anlage 9 WZ 2008

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English