Kulturpreis; Verleihung

    Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.

    Beschreibung

    Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.

    In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.

    Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    1. Verleihung eines Kulturpreises der Stadt Fürth

    Verleihung von kulturellen Preisen durch der Stadt Fürth und Förderung der Kultur in der Stadt Fürth

    2. Beantragung von Fördermöglichkeiten und Mietzuschüssen für Atelierräume in der Stadt Fürth

    Angesichts der Bedeutung der bildenden Künste für das kulturelle Leben der Stadt Fürth werden die Arbeitsmöglichkeiten von professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstlern durch Gewährung von Mietzuschüssen für Ateliers unterstützt. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben. Eine fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturring C, städtische Galerie, Kunstfreunde Fürth, Akademie der bildenden Künste und Kulturamt entscheidet über die Förderung in Höhe von insgesamt 15000 Euro.

    Online-Dienste

    Antrag auf Atelierförderung für das Jahr 2023

    ID: L100042_131129.-106631

    Beschreibung

    Angesichts der Bedeutung der bildenden Künste für das kulturelle Leben der Stadt Fürth werden die Arbeitsmöglichkeiten von professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstlern durch Gewährung von Mietzuschüssen für Ateliers unterstützt. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben. Eine fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturring C, städtische Galerie, Kunstfreunde Fürth, Akademie der bildenden Künste und Kulturamt entscheidet über die Förderung in Höhe von insgesamt 15.000 Euro.

    Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2023 für eine Förderung vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024.

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    • Antrag auf Atelierförderung für das Jahr 2023

      Angesichts der Bedeutung der bildenden Künste für das kulturelle Leben der Stadt Fürth werden die Arbeitsmöglichkeiten von professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstlern durch Gewährung von Mietzuschüssen für Ateliers unterstützt. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben. Eine fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturring C, städtische Galerie, Kunstfreunde Fürth, Akademie der bildenden Künste und Kulturamt entscheidet über die Förderung in Höhe von insgesamt 15.000 Euro.

      Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2023 für eine Förderung vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024.

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    Sprache

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    Kulturförderung – Antrag auf Projektförderung

    ID: L100042_200687.-106631

    Beschreibung

    Sie können eine Kulturförderung online beantragen.

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    Kulturförderung – Verwendungsnachweis zur Projektförderung

    ID: L100042_200688.-106631

    Beschreibung

    Sie können den Verwendungsnachweis für die Kulturförderung online übermitteln.

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    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Kulturamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 4

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 9:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 9:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 15:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kultur@fuerth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5689423489524Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1688

    Fax: +49 911 974-1684

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English