Kulturpreis; Verleihung
Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.
Beschreibung
Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.
In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.
Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
1. Verleihung eines Kulturpreises der Stadt Fürth
Verleihung von kulturellen Preisen durch der Stadt Fürth und Förderung der Kultur in der Stadt Fürth
2. Beantragung von Fördermöglichkeiten und Mietzuschüssen für Atelierräume in der Stadt Fürth
Angesichts der Bedeutung der bildenden Künste für das kulturelle Leben der Stadt Fürth werden die Arbeitsmöglichkeiten von professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstlern durch Gewährung von Mietzuschüssen für Ateliers unterstützt. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben. Eine fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturring C, städtische Galerie, Kunstfreunde Fürth, Akademie der bildenden Künste und Kulturamt entscheidet über die Förderung in Höhe von insgesamt 15000 Euro.
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Antrag auf Atelierförderung für das Jahr 2023
Beschreibung
Angesichts der Bedeutung der bildenden Künste für das kulturelle Leben der Stadt Fürth werden die Arbeitsmöglichkeiten von professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstlern durch Gewährung von Mietzuschüssen für Ateliers unterstützt. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben. Eine fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturring C, städtische Galerie, Kunstfreunde Fürth, Akademie der bildenden Künste und Kulturamt entscheidet über die Förderung in Höhe von insgesamt 15.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2023 für eine Förderung vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024.
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- Antrag auf Atelierförderung für das Jahr 2023
Angesichts der Bedeutung der bildenden Künste für das kulturelle Leben der Stadt Fürth werden die Arbeitsmöglichkeiten von professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstlern durch Gewährung von Mietzuschüssen für Ateliers unterstützt. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben. Eine fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturring C, städtische Galerie, Kunstfreunde Fürth, Akademie der bildenden Künste und Kulturamt entscheidet über die Förderung in Höhe von insgesamt 15.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2023 für eine Förderung vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024.
Vertrauensniveau
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Kulturförderung – Antrag auf Projektförderung
Beschreibung
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- Kulturförderung – Antrag auf ProjektförderungSie können eine Kulturförderung online beantragen.
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Kulturförderung – Verwendungsnachweis zur Projektförderung
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- Kulturförderung – Verwendungsnachweis zur ProjektförderungSie können den Verwendungsnachweis für die Kulturförderung online übermitteln.
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Kulturamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 9:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 9:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kultur@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5689423489524Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1688
Fax: +49 911 974-1684
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 09.09.2024