Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber
Beschreibung
Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine sog. direkte Steuer. Schuldner der Steuer ist der Arbeitnehmer. Jedoch hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen und vom Bruttoarbeitslohn einzubehalten.
Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer ist, neben der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag, von diesem bis spätestens zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteueranmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg (ELSTER) an die Finanzämter zu übermitteln.
Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.
Online-Dienst
ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Online erledigen
- ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Finanzamt Nürnberg-Nord (FA N N)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90340 Nürnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen entnehmen Sie bitte der öffiziellen Internetseite des Finanzamtes Nürnberg-Nord unter https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46665640221Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 3998-0
Internet
Finanzamt Nürnberg-Süd (FA N S)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90339 Nürnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Sued/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80221194221Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 248-0
Internet
Zentralfinanzamt Nürnberg (ZFA N)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Thomas-Mann-Str. 50
90471 Nürnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.zentralfinanzamt-nuernberg.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13776748222Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 5393-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 41a Einkommensteuergesetz (EStG)Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
- § 41b Einkommensteuergesetz (EStG)Abschluss des Lohnsteuerabzuges
- § 149 Abgabenordnung (AO)Abgabe der Steuererklärungen
- § 150 Abgabenordnung (AO)Form und Inhalt der Steuererklärungen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 08.11.2024