Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber InformationserteilungOnline erledigen

    Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.

    Beschreibung

    Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine sog. direkte Steuer. Schuldner der Steuer ist der Arbeitnehmer. Jedoch hat der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen und vom Bruttoarbeitslohn einzubehalten.

    Die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer ist, neben der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag, von diesem bis spätestens zum zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteueranmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg (ELSTER) an die Finanzämter zu übermitteln.

    Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

      ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

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    Finanzamt Passau (FA PA)

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    94032 Passau

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    Finanzamt Passau

    94030 Passau

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    E-Mail: poststelle.fa-pa@finanzamt.bayern.de

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    Finanzamt Passau Außenstelle Bad Griesbach i.Rottal (FA PA)

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    Finanzamt Passau

    94030 Passau

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    E-Mail: poststelle.fa-griesb@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/58110121213Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Finanzamt Passau Außenstelle Vilshofen an der Donau (FA PA)

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    Hausanschrift

    Kapuzinerstr. 36

    94474 Vilshofen

    Postanschrift

    Finanzamt Passau

    94030 Passau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.fa-vof@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74887898213Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 07.05.2024

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