Sachverständige für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

    Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Sachverständige/-r

    Sachverständige, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen die hierfür erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Sie werden auf Antrag durch die zuständige Behörde zugelassen.

    Beschreibung

    Für die Untersuchung und Bewertung von altlastenverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie für die Durchführung von Sanierungsplanungen und -untersuchungen sieht das Bundes-Bodenschutzgesetz die Einbeziehung von Sachverständigen vor.

    Die Zulassung dieser Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) erfolgt in Bayern durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).

    Eine Sachverständigenzulassung kann für folgende Sachgebiete erfolgen:

    1. Flächenhafte und standortbezogene Erfassung / Historische Erkundung
    2. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer
    3. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
    4. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch
    5. Sanierung
    6. Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser.

    Die Zulassung wird für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag ggf. um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

    Eine öffentliche Bestellung als Sachverständiger für Altlasten nach § 36 der Gewerbeordnung wird berücksichtigt. Bei entsprechendem Bestellungstenor durchläuft der Antragsteller ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.

    Für eine Zulassung als Sachverständigen ist in der Regel das jeweilige Bundesland zuständig, in dem der Sachverständige seinen ständigen Geschäftssitz hat. Sachverständige anderer Bundesländer können auch in Bayern tätig werden (Gleichwertigkeit der länderspezifischen Zulassungsverfahren).

    Die Bekanntgabe aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Sachverständigen  erfolgt in der Internet-Datenbank ReSyMeSa (Recherchesystem Messstellen und Sachverständige).

    Bitte lassen Sie sich vor einer Antragstellung von beraten. Ihren Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Online-Dienst

    Bodenschutz und Altlastenbehandlung - Sicheres Kontaktformular des Bayerischem Landesamts für Umwelt

    ID: L100042_46565

    Beschreibung

    Die elektronische Übermittlung des Antrags wird akzeptiert, wenn bei der Anmeldung zur BayernID das Softwarezertifikat authega oder der Personalausweis (mit eID-Funktion) verwendet wurde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    86177 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 9071-0

    Fax: +49 821 9071-5556

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

      • Zulassungs- bzw. Verlängerungs­antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
      • Erklärung, dass die gerätetechnische Ausstattung, die persönlichen Voraussetzungen und die Zuverlässigkeit nach § 7 Abs. 2, 3 und 4 VSU vorliegen (Formblatt 1)
      • Nachweis einer Haftpflichtversicherung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSU (Formblatt 2) im Original von der Versicherung gestempelt und handschriftlich unterzeichnet
        (textliche Änderungen (Streichungen oder Ergänzungen) sind nicht zulässig)
      • bei Arbeitnehmern: Freistellungsbestätigung des Arbeitgebers (Formblatt 3)
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (Verwendungszweck: „Referat 96 / VSU-Sachverständige“)
        Darf bei Antragseingang nicht älter als 6 Monate sein.
      • weitere Unterlagen sind im Zulassungs- bzw. Verlängerungsantrag angegeben

    Voraussetzungen

    Als Sachverständige werden nur natürliche Personen zugelassen, die die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen (§§ 4, 5, 7 in Verbindung mit Anlage 1 der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung – VSU).

    Voraussetzungen sind ferner:

    • ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule der bei den einzelnen Sachgebieten genannten Fachrichtungen oder eine gleichwertige Qualifikation,
    • eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit vorzugsweise im Bereich Bodenschutz/Altlasten oder in Umweltbereichen mit engem Bezug zum Bereich Bodenschutz/Altlasten (z. B. Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft), davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit, bei der eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen waren, sowie
    • die erfolgreiche Teilnahme an geeigneten Fortbildungen in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid (Zulassung, Verlängerung oder Widerruf) kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Zulassungsstelle (Landesamt für Umwelt, Referat 96) wird bei der Prüfung, ob der Antragsteller die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, von der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB mbH) unterstützt.

    Die Überprüfung der Sachkunde erfolgt durch ein berufenes Fachgremium.

    Es findet ein abschließendes Fachgespräch statt.

    Fristen

    Für den Zulassungsantrag sind keine Fristen zu beachten.

    Der Verlängerungsantrag ist 6 Monate vor Ablauf der Zulassung zu stellen (§ 8 Abs. 7 VSU).

    Die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung alle 2 Jahre ab Bekanntgabe der Zulassung ist der Zulassungsstelle unaufgefordert nachzuweisen (§ 5 VSU).

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu sechs Monate und beginnt mit der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen. In begründeten Fällen kann die Frist nach § 42a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz verlängert werden.

    Kosten

    LfU-Verfahrenskosten für die Zulassung zur/m Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz:

    • 2.425,00 Euro für die Zulassung je Sachgebiet - zzgl. Reisekosten der externen Gremiumsmitglieder
      (Bei Antragstellung ist je Sachgebiet ein Vorschuss von 500,00 Euro zu entrichten. Bei der Rücknahme eines Zulassungsantrages durch den Antragsteller werden je Sachgebiet jeweils die Kosten verrechnet, die bis zum Zeitpunkt der Antragsrücknahme angefallen sind.)
    • 335,00 Euro für die Verlängerung oder Erneuerung einer Zulassung (Verlängerungs- oder erneuter Zulassungsbescheid)
    • 300,00 Euro für die Ablehnung einer Zulassung (Ablehnungsbescheid)
    • 300,00 Euro bei Widerruf einer Zulassung (Widerrufsbescheid)

    Bei einer notwendigen Einschaltung des Fachgremiums fallen ggf. weitere Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.10.2024

    Stichwörter

    § 18 BBodSchG, Altlastensanierung, Bodenerosion, Bodenveränderungen, Bodenverunreinigungen, Bundes-Bodenschutzgesetz, GAB mbH, Gefährdungsabschätzung, Sachverständigenzulassung, Sanierungsplanungen, Sanierungsuntersuchungen, Umwelt, VSU-Sachverständige, VSU-Sachverständiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English