Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG AnerkennungOnline erledigen

    Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Untersuchungsstelle

    Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

    Beschreibung

    Für die Entnahme von Feststoff-, Wasser- und Bodenluftproben und deren laboranalytische Untersuchung stehen in Bayern geprüfte und zugelassene Untersuchungsstellen zur Verfügung. Die Zulassung dieser Untersuchungsstellen erfolgt nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU). In ihr sind die Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem BayBodSchG wahrnehmen, sowie Art und Umfang ihrer Aufgaben geregelt. Das Zulassungsverfahren wird von der Zulassungsstelle des Bayerischen Landesamts für Umwelt durchgeführt.

    Im gesetzlich geregelten Bereich müssen in Bayern Boden- und Altlastuntersuchungen von nach § 18 BBodSchG zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

    Untersuchungsstellen, die in Bayern nach der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind, finden Sie in der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa. Verantwortlich für die dortigen Angaben über die durch das Bayerische Landesamt für Umwelt zugelassenen Untersuchungsstellen ist die dortige Zulassungsstelle.

    Online-Dienst

    Bodenschutz und Altlastenbehandlung - Sicheres Kontaktformular des Bayerischen Landesamts für Umwelt

    ID: L100042_46566

    Beschreibung

    Die elektronische Übermittlung des Antrags wird akzeptiert, wenn bei der Anmeldung zur BayernID das Softwarezertifikat authega oder der Personalausweis (mit eID-Funktion) verwendet wurde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    86177 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 9071-0

    Fax: +49 821 9071-5556

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (gemäß § 14 VSU)

      (siehe Antragsformular)

    • rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungs- und Einverständniserklärung

      (siehe Antragsformular)

    • für Leitung sowie der stellvertretenden Leitung der Untersuchungsstelle: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz

      (Verwendungszweck: „LfU Ref. 96A VSU Untersuchungsstellen-Firmenname“)
      Darf bei Antragseingang nicht älter als 6 Monate sein.

    • Organigramm / Geschäftsverteilungsplan
    • Akkreditierte Untersuchungsstelle: Akkreditierungsurkunde mit Anlage
    • Akkreditierte Untersuchungsstelle: letzte(r) Begutachtungsbericht(e) der Akkreditierungsstelle
    • Nicht akkreditierte Untersuchungsstelle: Kopie des Qualitätsmanagement-Handbuchs entsprechend DIN EN ISO/IEC 17025 und ggf. zusätzliche Dokumente

    Voraussetzungen

    Zugelassen werden nur Stellen, die die Pflichten nach den §§ 11 und 12 der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) erfüllen, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und über die erforderliche personelle und gerätetechnische Ausstattung verfügen (Untersuchungsstellen).

    Untersuchungsstellen müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeden Einzelfall bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist einschließlich der Nachweise und erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsstelle einzureichen.

    Die Zulassungsstelle prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und bestätigt den Antragseingang schriftlich oder per E-Mail. Sie fordert die Nachreichung evtl. fehlender Unterlagen binnen angemessener Frist. Fehlen nach Fristsetzung noch Unterlagen oder steht nach dem Inhalt der Unterlagen fest, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, lehnt sie den Antrag ab.

    Fristen

    Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu sechs Monate und beginnt mit der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen. In begründeten Fällen kann die Frist nach § 42a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz verlängert werden.

    Kosten

    Siehe Verfahrenskosten unter "Weiterführende Links"

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.08.2023

    Stichwörter

    Altlastenbehandlung, BBodSchG, Bodenschutz, Probenahme, Umwelt, Untersuchungen, Untersuchungsstellen, Verfahrensordnung, VSU Boden und Altlasten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English