Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung

    Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis erteilt.

    Die Waffenherstellungserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Die Waffenherstellungserlaubnis schließt für Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, die Erlaubnis zum vorläufigen oder endgültigen Überlassen an Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis sowie zum Erwerb für Zwecke der Waffenherstellung ein. Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

    Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

    Hinweise für Erlangen-Höchstadt: Ergänzung: Landratsamt Erlangen-Höchstadt

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung / Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertretungserlaubnis

    ID: L100042_203541.-172608

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung bzw. Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertetungserlaubnis online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Erlangen-Höchstadt (LRA ERH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Nägelsbachstr. 1

    91052 Erlangen

    Postfachadresse

    Postfach 2520

    91013 Erlangen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34442570404Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34442570404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 803-0

    Fax: +49 9131 803-491000

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
    • bei handwerksmäßiger Betriebsweise: Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen (vgl. §§ 5 und 6 WaffG).

    Sie müssen bei handwerksmäßiger Betriebsweise die erforderlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung erfüllen.

    Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    • Ausstellung einer Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis 2.700 Euro
    • Ausstellung einer Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG: 50 bis 500 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Inhaber einer Erlaubnis hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Wenn die gewerbsmäßige Waffenherstellung durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betrieben werden soll, muss für diese Person eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis beantragt werden. Das gilt auch, wenn jemand mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird. Die Stellvertretererlaubnis ist an die zugehörige Waffenherstellungserlaubnis gebunden. Für eine Stellvertretererlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt werden wie für eine Waffenherstellungserlaubnis.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27.09.2024

    Hinweise für Erlangen-Höchstadt: Ergänzung: Landratsamt Erlangen-Höchstadt

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Erlangen-Höchstadt am 07.11.2024

    Stichwörter

    Waffenherstellungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English