Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Beschreibung
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis erteilt.
Die Waffenherstellungserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Die Waffenherstellungserlaubnis schließt für Schusswaffen oder Munition, auf die sich die Erlaubnis erstreckt, die Erlaubnis zum vorläufigen oder endgültigen Überlassen an Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis sowie zum Erwerb für Zwecke der Waffenherstellung ein. Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung / Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertretungserlaubnis
Beschreibung
Sie können die Erteilung bzw. Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertetungserlaubnis online beantragen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung / Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertretungserlaubnis
Sie können die Erteilung bzw. Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertetungserlaubnis online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Weiden i.d.OPf. - Ordnungs- und Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.
Kontakt
E-Mail: ordnungsabteilung@weiden.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/053190233690Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 961 81-0
Fax: +49 961 81-1019
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
- bei handwerksmäßiger Betriebsweise: Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen (vgl. §§ 5 und 6 WaffG).
Sie müssen bei handwerksmäßiger Betriebsweise die erforderlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung erfüllen.
Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 21, 21a Waffengesetz (WaffG)Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
Rechtsbehelf
Kosten
- Ausstellung einer Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis 2.700 Euro
- Ausstellung einer Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG: 50 bis 500 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Der Inhaber einer Erlaubnis hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wenn die gewerbsmäßige Waffenherstellung durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betrieben werden soll, muss für diese Person eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis beantragt werden. Das gilt auch, wenn jemand mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird. Die Stellvertretererlaubnis ist an die zugehörige Waffenherstellungserlaubnis gebunden. Für eine Stellvertretererlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt werden wie für eine Waffenherstellungserlaubnis.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27.09.2024
Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Stadt Weiden i.d.OPf. am 15.02.2024
Stichwörter
Waffenherstellungserlaubnis