Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

    Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit von Bildhauern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.

    Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung zur Gewerbeausübung auf den städtischen Friedhofsanlagen

    ID: L100042_107427.-122771

    Beschreibung

    Sie können hier eine Zulassungsbescheinigung zur Gewerbeausübung auf den städtischen Friedhofsanlagen online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Friedhofs- und Bestattungswesen (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glockenberg 27

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: friedhofsverwaltung@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6136323483500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-2672

    Fax: +49 9561 89-3679

    Internet

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    Stadt Coburg - Friedhofs- und Bestattungswesen (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinterer Glockenberg 3b

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: friedhofsverwaltung@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6136323483500Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-2672

    Fax: +49 9561 89-3679

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 18.01.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 23.01.2024

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