Wasserwirtschaft; Beantragung der Anerkennung als private/-r Sachverständige/-r

    Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft werden durch Anerkennung des Bayerischen Landesamts für Umwelt zugelassen.

    Beschreibung

    Die Anerkennung der Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) erfolgt auf Antrag durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU).

    Eine Anerkennung als privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft kann für folgende PSW-Tätigkeitsgebiete erfolgen:

    1. Thermische Nutzung (offene Systeme)
      Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG), einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen
    2. Thermische Nutzung (geschlossene Systeme)
      Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 BayWG, einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen
    3. Kleinkläranlagen
      a) Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG, einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen,
      b) Erstellen von Bescheinigungen nach Art. 60 BayWG
    4. Bauabnahme
      Erstellen von Bestätigungen nach Art. 61 BayWG im Verfahren zur Bauabnahme
    5. Beschneiungsanlagen
      Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Beschneiungsanlagen nach Art. 35 BayWG
    6. Technische Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen (tGewA Abwasseranlagen)
      Durchführung von Kontrollen, Messungen, Untersuchungen und Prüfungen nach Art. 58 Abs. 1 Satz 5 Anlage 2 BayWG
    7. Eigenüberwachung
      Durchführung der Eigenüberwachung für Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
    8. Grundstücksentwässerungsanlagen
      Kontrolle von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen 
    9. Beteiligtenverzeichnis
      Aufstellung der Beteiligtenverzeichnisse zur Festsetzung der Kostenbeiträge bei der Unterhaltung und beim Ausbau von Gewässern

    Die Anerkennung für einzelne Fachbereiche kann eingeschränkt werden, wenn dies auf Grund der vorgelegten Qualifikationsnachweise erforderlich ist. Dies trifft insbesondere auf Fachbereiche mit einem breiten Aufgabenspektrum zu, z. B. Eigenüberwachung und Bauabnahme.

    Online-Dienste

    Sachverständige in der Wasserwirtschaft - Sicheres Kontaktformular zur Antragstellung bzw. Übermittlung der Unterlagen

    ID: L100042_46567

    Beschreibung

    Die elektronische Übermittlung der Unterlagen wird akzeptiert, wenn bei der Anmeldung zur BayernID das Softwarezertifikat authega oder der Personalausweis (mit eID-Funktion) verwendet wurde. Zu unterschreibende Dokumente bitte als Scan übermitteln.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sachverständige in der Wasserwirtschaft - Sicheres Kontaktformular zur Übermittlung der Erklärung des Arbeitgebers

    ID: L100042_46568

    Beschreibung

    Bei einer elektronischen Übermittlung ist die Freistellungsbestätigung formlos, unterschrieben als Scan durch den Arbeitgeber zu übermitteln. Es ist eine Anmeldung mit der BayernID erforderlich (Benutzername/Passwort, Online-Ausweisfunktion oder authega-Zertifikat).

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    Sachverständige in der Wasserwirtschaft - Sicheres Kontaktformular zur Übermittlung der Haftpflichtversicherungsbestätigung durch die Versicherungsgesellschaft

    ID: L100042_46569

    Beschreibung

    Bei einer elektronischen Übermittlung ist die Haftpflichtversicherungsbestätigung (Formular siehe unter "Formulare") unterschrieben und abgestempelt durch die Versicherungsgesellschaft als Scan zu übermitteln. Es ist eine Anmeldung mit der BayernID erforderlich (Benutzername/Passwort, Online-Ausweisfunktion oder authega-Zertifikat).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    86177 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 9071-0

    Fax: +49 821 9071-5556

    Internet

    Sprachversion

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    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenkavalierplatz 2

    81925 München

    Postfachadresse

    Postfach 810140

    81901 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=034403370886Sicheres Kontaktformular

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    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Neuanerkennungs - bzw. Erweiterungs­antrag (Sie erhalten im Rahmen des Beratungsgesprächs den Zugang für das Formular)
        Bitte Formblatt vollständig ausfüllen und unterschreiben.
      • Lichtbild
      • Lebenslauf in Tabellenform (mit üblichen Angaben zur Person, lückenloser Darstellung der Schul- und Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit)
      • Urkunden (Zeugnisse, Diplome) der beruflichen Ausbildungsabschlüsse
        (Übermittlung als Scan und Vorlage der Originale zum Fachgespräch)
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
        Bitte bei der zuständigen Behörde beantragen und dazu obenstehende Adresse der zuständigen Stelle angeben. Kann auch bis zum Anerkennungstermin nach der Prüfung der Berufserfahrung nachgereicht werden.
      • Bestätigung der Haftpflichtversicherung (Sie erhalten im Rahmen des Beratungsgesprächs den Zugang für das Formular)
        Bitte Formblatt vollständig ausfüllen und unterschreiben. Diese Bestätigung kann entweder postalisch im Original durch den Antragsteller oder online als Scan direkt durch das Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Kann auch bis zum Anerkennungstermin nach der Prüfung der Berufserfahrung nachgereicht werden.
      • Erklärung des Antragstellers (Sie erhalten im Rahmen des Beratungsgesprächs den Zugang für das Formular)
        Bitte Formblatt vollständig ausfüllen und unterschreiben.
      • Erklärung des Arbeitgebers (Zustimmung zur PSW-Tätigkeit, Weisungsungebundenheit) - unterschriebene formlose Erklärung des Arbeitgebers über die Freistellung und Weisungsungebundenheit des Antragstellers zur PSW Tätigkeit
        Diese Bestätigung kann entweder postalisch im Original, oder online direkt durch den Arbeitgeber übermittelt werden. Sie entfällt bei selbständiger Tätigkeit.
      • Nachweis der mindestens 3-jährigen einschlägigen Tätigkeit in den beantragten Tätigkeitsbereichen (Sie erhalten im Rahmen des Beratungsgesprächs den Zugang für das Formular)
        Die Referenzliste sollte mindestens 10 verschiedene einschlägige Referenzen mit Angaben zu den Auftraggebern (Anschrift und Telefonnummer) und den zuständigen Kommunen (Ansprechpartner + Telefonnummer) sowie Umfang und die ausgeübten Funktionen des Antragstellers bei den jeweiligen Tätigkeiten enthalten. Diese müssen im Wesentlichen eigenverantwortlich durchgeführt worden sein. 
      • Nachweis der Probenahmekompetenz
        Nur für Antrag tGewA Abwasseranlagen erforderlich. Kann auch bis zum Anerkennungstermin nach der Prüfung der Berufserfahrung nachgereicht werden

    Voraussetzungen

    In § 3 der Sachverständigenverordnung Wasser (VPSW) sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als PSW genannt. Insbesondere können nur Personen anerkannt werden, die zuverlässig sind und die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer insbesondere

    • über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von eineinhalb Millionen Euro, im Fall der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf § 1 Nr. 3 von fünfhunderttausend Euro, pauschal für Personen-, Sach-, Gewässer- und Vermögensschäden je Versicherungsfall bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr verfügt und
    • nicht in einem beruflichen, finanziellen, oder sonstigem Abhängigkeitsverhältnis steht, das seine Sachverständigentätigkeit beeinflussen kann und
    • nicht als Beamter oder Arbeitnehmer des Freistaates Bayern oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einem Unternehmen, bei dem eine solche Körperschaft zumindest mehrheitlich beteiligt ist, tätig ist.

    Die fachlichen Voraussetzungen erfüllen Personen, die zum Zeitpunkt der Anerkennung

    • einen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengang in einem für die beantragte Anerkennung einschlägigen Studiengang an einer inländischen Universität oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben und eine mindestens 3-jährige qualifizierte Berufserfahrung im beantragten Anerkennungsbereich in den letzten fünf Jahren nachweisen können oder
    • einen ausländischen Ausbildungsnachweis nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nachweisen können.

    Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Anerkennungs-, Ablehnungs- und Widerrufs-Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Als ersten Schritt ist eine telefonische Kurzberatung vorgesehen.

    Sie erreichen das Landesamt für Umwelt unter der Telefonnummer 09281/1800-4952 oder 0821/9071-5522 oder oder per E-Mail unter psw@lfu.bayern.de.

    Für die Beratung benötigen Sie einen Internetzugang. Sie erhalten im Rahmen des Beratungsgesprächs den Zugang für die Antragsformulare. Nach Antragstellung bzw. Übermittlung der Unterlagen an die Anerkennungsstelle für PSW (Landesamt für Umwelt, Referat 96) werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, die vom Antragsteller mittels der einzureichenden Unterlagen nachgewiesen werden, geprüft. Zudem findet i.d.R. ein Fachgespräch statt und es sind Anerkennungsseminare (allgemeiner und fachlicher Teil) zu besuchen.

    Die Tätigkeit als PSW für den Anerkennungsbereich „tGewA Abwasseranlagen“ ist an die Zulassung nach der Laborverordnung für den Bereich „Probenahme und Allgemeine Kenngrößen“ gebunden. Hierzu ist im Rahmen des Anerkennungsprozesses die Teilnahme an einer Kompetenzfeststellungsveranstaltung erforderlich.

    Fristen

    Für den Antrag sind keine Fristen einzuhalten.

    Bitte beachten Sie aber, dass zum Anerkennungszeitpunkt die Teilnahme am Anerkennungsseminar nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf. Wir empfehlen Ihnen, das Anerkennungsseminar erst nach der fachlichen Prüfung Ihrer Berufserfahrung zu besuchen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu sechs Monate.

    Kosten

    • für den ersten Anerkennungsbereich: 300,00 Euro
    • für jeden weiteren Anerkennungsbereich: 100,00 Euro (Kostengesetz, Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 8.IV.0/1.30.1.1)
    • Auslagen für PSW-Stempel: 25,00 Euro
    • Auslagen für die Kompetenzfeststellung (Bereich tGewA Abwasseranlagen) nach Auskunft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Techniker und Meister ist neben dem regulären Anerkennungsverfahren (Hochschulabschluss) ein Ausnahmeverfahren möglich. Genaue Informationen werden in einem Beratungsgespräch erteilt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.08.2024

    Stichwörter

    PSW

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English