Brandschutz; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz bei der BAyerischen Architektenkammer beantragen. Sie haben dann die Berechtigung Prüfbescheinigungen auszustellen.
Beschreibung
Prüfsachverständige für Brandschutz bescheinigen in ihrem Fachbereich im Auftrag des Bauherrn oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.
Anerkannte Prüfsachverständige für Brandschutz prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise und überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Verwirklichung der von ihnen bescheinigten Brandschutznachweise.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Anerkennung.
Online-Dienst
Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz
Beschreibung
Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz gemäß § 6 i.V.m. §§ 16 ff. Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) online beantragen.
Online erledigen
- Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz
Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz gemäß § 6 i.V.m. §§ 16 ff. Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bayerische Architektenkammer
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Waisenhausstr. 4
80637 München
Kontakt
E-Mail: info@byak.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9766059665110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 139880-0
Fax: +49 89 139880-55
Internet
erforderliche Unterlagen
- Abschlussurkunde der Hochschule
- Nachweise über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung
Hierfür sollten 4-5 Brandschutznachweise oder -konzepte eingereicht werden, die jeweils unterschiedliche Sonderbautatbestände mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad behandeln.
- Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Gebührenvorschuss (Nachweis)
- Angaben über etwaige Niederlassungen
- Angabe über etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung und Durchführung von Bauvorhaben ist
Voraussetzungen
Prüfsachverständige für Brandschutz müssen:
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
- nach ihrer Persönlichkeit die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen, d.h. sie müssen unparteiisch, gewissenhaft, eigenverantwortlich und unabhängig unter Beachtung der bauaufsichtlichen Vorschriften tätig werden,
- die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
- den Geschäftssitz oder eine Niederlassung im Freistaat Bayern haben,
- mit einer Haftungssumme von mindestens je 500.000 € für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall, die mindestens zweimal im Versicherungsjahr zur Verfügung stehen muss, haftpflichtversichert sein.
Prüfsachverständige für Brandschutz müssen zudem nachweisen, dass sie:
- als Angehörige der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz ein Studium an einer deutschen Hochschule, ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder für ein Amt mindestens der Besoldungsgruppe A 10 in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst – qualifiziert sind,
- danach mindestens fünf Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischem Schwierigkeitsgrad oder deren Prüfung, sowie
- die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten, des anlagentechnischen Brandschutzes und der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften besitzen
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 4, 6 und 16 ff. der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (Prüfsachverständigenverordnung – PrüfVBau)
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
- Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen. Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.
Um die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten, des anlagentechnischen Brandschutzes und der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften nachzuweisen, erfolgt eine Prüfung.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate nach Antragseingang und Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann einmalig um einen Monat verlängert werden.
Kosten
Weitere Informationen
- Bayerische Architektenkammer
- Deutsches ArchitektenblattDas Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 19.02.2025