Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft
Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Kapitalgesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer
Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", "Innenarchitekt/-in", "Landschaftsarchitekt/-in" und "Stadtplaner/-in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Beschreibung
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Online-Dienst
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG
Beschreibung
Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG online beantragen.
Online erledigen
- Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaGSie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bayerische Architektenkammer
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Waisenhausstr. 4
80637 München
Kontakt
E-Mail: info@byak.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9766059665110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 139880-0
Fax: +49 89 139880-55
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
- mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
- Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 8 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)Gesellschaften, Gesellschaftsverzeichnisse
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
- Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.
Fristen
kein
Kosten
Eintragung: 1.000,00 EUR
Weitere Informationen
- Bayerische Architektenkammer
- Deutsches ArchitektenblattDas Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 06.03.2025