Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

    Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Kapitalgesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

    Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", "Innenarchitekt/-in", "Landschaftsarchitekt/-in" und "Stadtplaner/-in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

    Beschreibung

    Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

    Online-Dienst

    Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG

    ID: L100042_209122

    Beschreibung

    Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerische Architektenkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Waisenhausstr. 4

    80637 München

    Postanschrift

    Waisenhausstr. 4

    80637 München

    Kontakt

    E-Mail: info@byak.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9766059665110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 139880-0

    Fax: +49 89 139880-55

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
    • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
    • Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

    Voraussetzungen

    • Sitz oder Niederlassung in Bayern
    • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
    • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
      • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
      • mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
      • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.

    Fristen

    kein

    Kosten

    Eintragung: 1.000,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 06.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English