Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Hinweise für Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Online-Dienst
Terminvereinbarung Zulassungs- und Führerscheinbehörde
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- Terminvereinbarung Zulassungs- und FührerscheinbehördeSie können einen Termin mit Ihrer Zulassungs- und Führerscheinbehörde online vereinbaren.
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Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Fahrerlaubnisbehörde (LRA NEA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/541991306187Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-91060
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Hinweise für Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim am 27.09.2024
Stichwörter
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins