Führerschein Wiederaushändigung

    Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie  die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.

     

    Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

     

    Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.

     

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").

    Hinweise für Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    ID: L100042_35235.-96905

    Beschreibung

    Sie können einen Termin mit Ihrer Zulassungs- und Führerscheinbehörde online vereinbaren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Fahrerlaubnisbehörde (LRA NEA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 1

    91413 Neustadt a.d.Aisch

    Postfachadresse

    Postfach 1520

    91405 Neustadt a.d.Aisch

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/541991306187Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9161 92-0

    Fax: +49 9161 92-91060

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Neuerteilung nach Entzug: ca. 33,20 - 256 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Hinweise für Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim am 27.09.2024

    Stichwörter

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins

    Sprachversion

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