Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Hinweise für Dingolfing-Landau: Ergänzung: Landratsamt Dingolfing-Landau
Online-Dienst
Führerschein - Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
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Online erledigen
- Führerschein - Beantragung einer Neuerteilung nach EntzugWenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie hier eine Neuerteilung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Dingolfing-Landau - Führerscheinstelle (LRA DGF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
84125 Dingolfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2204094953514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8731 87-300
Fax: +49 8731 87-100
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 24.11.2024
Hinweise für Dingolfing-Landau: Ergänzung: Landratsamt Dingolfing-Landau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dingolfing-Landau am 06.06.2024
Stichwörter
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins