Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg
Online-Dienst
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht) (form00717)
Beschreibung
Online erledigen
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht) (form00717)Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entzug oder Verzicht) beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg (LRA STA)
Adresse
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82317 Starnberg
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Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Fax: +49 8151 148-11160
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Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 24.11.2024
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Starnberg am 23.04.2024
Stichwörter
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins