Führerschein Wiederaushändigung

    Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie  die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.

     

    Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

     

    Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.

     

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").

    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis nach Entziehung erneut beantragen

    ID: L100042_27925.-63083

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie freiwillig darauf verzichtet haben, ist Ihre Fahrerlaubnis damit erloschen und muss wieder neu beantragt werden. Sie können diese Leistung auch online beantragen.

    Online erledigen

    • Fahrerlaubnis nach Entziehung erneut beantragen
      Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie freiwillig darauf verzichtet haben, ist Ihre Fahrerlaubnis damit erloschen und muss wieder neu beantragt werden. Sie können diese Leistung auch online beantragen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Termin in der Führerscheinstelle online vereinbaren

    ID: L100042_54323.-63083

    Beschreibung

    In der Führerscheinstelle können Sie für bestimmte Dienstleistungen online Termine vereinbaren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Ansprechpartner

    Landratsamt München Außenstelle Grasbrunn (LRA M)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bretonischer Ring 1

    85630 Grasbrunn

    Postanschrift

    Bretonischer Ring 1

    85630 Grasbrunn

    Öffnungszeiten


    Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Webseite https://www.landkreis-muenchen.de.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

    De-Mail: poststelle@kreis-m.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93442507417Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3309729876103Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 6221-3000

    Fax: +49 89 6221-3128

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Neuerteilung nach Entzug: ca. 33,20 - 256 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024

    Stichwörter

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins

    Sprachversion

    Deutsch

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