Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Online-Dienste
Fahrerlaubnis nach Entziehung erneut beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Fahrerlaubnis nach Entziehung erneut beantragenWenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie freiwillig darauf verzichtet haben, ist Ihre Fahrerlaubnis damit erloschen und muss wieder neu beantragt werden. Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Vertrauensniveau
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Termin in der Führerscheinstelle online vereinbaren
Beschreibung
Online erledigen
- Termin in der Führerscheinstelle online vereinbarenIn der Führerscheinstelle können Sie für bestimmte Dienstleistungen online Termine vereinbaren.
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Landratsamt München Außenstelle Grasbrunn (LRA M)
Adresse
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Postanschrift
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn
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Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Webseite https://www.landkreis-muenchen.de.
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De-Mail: poststelle@kreis-m.de-mail.de
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Fax: +49 89 6221-3128
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Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.05.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 01.02.2024
Stichwörter
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung des Führerscheins