Bezirksschornsteinfeger Bestellung

    Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung

    Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

    Beschreibung

    Ab dem 01.01.2013 gelten für die Auswahl und die Bestellung zur/zum sog. "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in" die §§ 9, 9a und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Danach müssen Sie an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen, wenn Sie sich um einen Bezirk bewerben wollen.

    Die Ausschreibungen frei werdender Bezirke werden auf den Internetseiten der zuständigen Regierungen veröffentlicht. Die Auswahl zwischen den Bewerbenden erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Hierfür gilt ein bayernweit einheitliches Bewertungsformular (siehe "Formulare").

    Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die ausgeschriebenen Bezirke ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet ist.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Online-Dienst

    Bewerbung um die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

    ID: L100042_93494.-116758

    Beschreibung

    Sie können sich online um die Bestellung zur sog. zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bewerben. 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Energie (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peutingerstraße 11

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5595312993283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2660

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Bewerbung

      (die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten der Bewerberin / des Bewerbers enthält)

    • tabellarischer Lebenslauf

      (mit genauen Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang)

    • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle
    • Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen
    • Unterlagen und Bescheinigungen in beglaubigter Übersetzung nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung

      (wenn die Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde)

    • Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten und berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen den Bewerber oder die Bewerberin strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
    • Weiterhin wird auf den Anforderungstext mit Hinweisen, eine Mustererklärung zu den persönlichen Voraussetzungen und eine Musterbestätigung für ehrenamtlichen aktiven Dienst bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr hingewiesen.

      (siehe unter „Formulare“)

    Voraussetzungen

    Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfeger-handwerks besitzen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gewährleisten und die gesundheitliche Eignung inne haben. Bewerbende, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen über die Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Ausübung der Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeisterin oder -meister erforderlich sind, verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Einsendefrist eines ausgeschriebenen Bezirks ist in der Ausschreibung enthalten.

    Kosten

    Die Gebühr für die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.10.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 30.11.2023

    Stichwörter

    Ausschreibung, Ausschreibungsverfahren, Auswahlverfahren, Bezirkskaminkehrermeister, Bezirksschornsteinfegermeister, Kehrbezirke, Schornsteinfeger bestellen, Schornsteinfeger werden

    Sprachversion

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