Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung; Beantragung einer Förderung beim Jobcenter
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.
Beschreibung
Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,
- Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
- Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
- Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
- die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.
Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen.
Das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.
Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.
Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.
Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.
Das Jobcenter informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter.
Hinweise für Donau-Ries: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Online-Dienste
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) beantragen
Beschreibung
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- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) beantragenHier finden Sie Informationen zum AVGS MPAV und wie er genutzt werden kann. Darüber hinaus können Sie auf der Seite einfach und schnell einen AVGS MPAV online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen
Beschreibung
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- Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommenHier finden Sie Informationen zu Maßnahmen bei einem Träger, welche Voraussetzungen vorliegen müssen sowie Hinweise, ob und wie Sie den Online-Dienst nutzen können.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) beantragen
Beschreibung
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- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) beantragenHier finden Sie Informationen zu Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen sowie Hinweise, ob und wie Sie den Online-Dienst nutzen können.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Jobcenter Donau-Ries
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86607 Donauwörth
Kontakt
E-Mail: jobcenter-donau-ries@jobcenter-ge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4260279361116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 788-340
Fax: +49 906 788-720
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Erklärungsbogen Förderung
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat
Verfahrensablauf
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.
- Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
- In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
- Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
- Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Informationen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Merkblatt "Was? Wie viel? Wer?" der Bundesagentur für Arbeit
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.03.2025
Hinweise für Donau-Ries: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Fachlich freigegeben durch Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) am 09.03.2025
Stichwörter
Aktivierung, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Arbeit, Arbeitsleben, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatz, arbeitsuchend, AVGS, Berufseinstieg, Beschäftigungsaufnahme, Eingliederung, Eingliederungsmaßnahme, Erwerbsleben, Grundsicherung, Maßnahme, Vermittlung, Vermittlungshemmnis, Wiedereingliederungsmaßnahme, Wiedereinstieg