• Memmingen (Bayern)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung SGB II

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung; Beantragung einer Förderung beim Jobcenter

Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.

Beschreibung

Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,

  • Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
  • Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
  • Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
  • die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.

Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen.

Das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.

Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.

Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.

Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.

Das Jobcenter informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter.

Online-Dienste

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) beantragen

ID: L100042_209365.-146534

Beschreibung

Hier finden Sie Informationen zum AVGS MPAV und wie er genutzt werden kann. Darüber hinaus können Sie auf der Seite einfach und schnell einen AVGS MPAV online beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen

ID: L100042_209366.-146534

Beschreibung

Hier finden Sie Informationen zu Maßnahmen bei einem Träger, welche Voraussetzungen vorliegen müssen sowie Hinweise, ob und wie Sie den Online-Dienst nutzen können.

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Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) beantragen

ID: L100042_209364.-146534

Beschreibung

Hier finden Sie Informationen zu Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen sowie Hinweise, ob und wie Sie den Online-Dienst nutzen können.

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Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Jobcenter Memmingen

Adresse

Hausanschrift

Lindentorstr. 22

87700 Memmingen

Postanschrift

Lindentorstr. 22

87700 Memmingen

Kontakt

E-Mail: jobcenter-memmingen@jobcenter-ge.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4797168225116Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 8331 971-752

Fax: +49 8331 971-486

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Erklärungsbogen Förderung

    Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
  • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
  • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat

Verfahrensablauf

Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.

  • Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter.
  • In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
  • Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
  • Ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. (0 bis 12 Wochen)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.03.2025

Hinweise für Memmingen: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)

Fachlich freigegeben durch Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) am 09.03.2025

Stichwörter

Aktivierung, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Arbeit, Arbeitsleben, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatz, arbeitsuchend, AVGS, Berufseinstieg, Beschäftigungsaufnahme, Eingliederung, Eingliederungsmaßnahme, Erwerbsleben, Grundsicherung, Maßnahme, Vermittlung, Vermittlungshemmnis, Wiedereingliederungsmaßnahme, Wiedereinstieg

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

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Sprachbezeichnung nativ: English