Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Beschreibung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Online-Dienst
Antrag auf Eintragung in die Baubewerberliste der Gemeinde
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Eintragung in die Baubewerberliste der GemeindeHier können Sie die Eintragung in die Baubewerberliste der Gemeinde beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirk Oberbayern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80535 München
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@bezirk-oberbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37887107384Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2198-01
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Landratsamt Weilheim-Schongau (LRA WM)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
82360 Weilheim i.OB
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-wm.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87997984434Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 881 681-0
Fax: +49 881 681-2353
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Bernbeuren
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 4
86975 Bernbeuren
Kontakt
E-Mail: vgem@bernbeuren.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=68996367783Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 8860 9101-0
Fax: +49 8860 9101-15
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 19.06.2023
Stichwörter
Ankauf, Verkauf, An- und Verkauf, Baugrundstücke kaufen, Baugrundstücke verkaufen, Liegenschaften, Verkauf Baugrundstücke, Kauf Baugrundstücke