Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.

    Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Wasserabgabesatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.

    Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel in der örtlichen Wasserabgabesatzung genauer geregelt.

    Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Sonstiges (096770114000): Ergänzung: Stadt Arnstein

    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung

    ID: L100042_195081.-151631

    Beschreibung

    Sie können die (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Stadt Arnstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 37

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    Postfach 60

    97448 Arnstein

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@arnstein.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42997949442Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9363 801-0

    Fax: +49 9363 801-66

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage; Normenkontrollantrag gem § 47 VwGO

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (096770114000): Ergänzung: Stadt Arnstein

    Fachlich freigegeben durch Stadt Arnstein am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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