Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.
Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Wasserabgabesatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.
Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel in der örtlichen Wasserabgabesatzung genauer geregelt.
Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Wiesentheid (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
Online-Dienst
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der WasserversorgungSie können die (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
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Postanschrift
Balth.-Neumann-Str. 14
97353 Wiesentheid
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist donnerstags bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Kommunale Verkehrsüberwachung mittwochs von 10.00-12.00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84218366831Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9383 9735-700
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Wiesentheid (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid am 07.11.2024