Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.
Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Wasserabgabesatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.
Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel in der örtlichen Wasserabgabesatzung genauer geregelt.
Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Hochstadt-Marktzeuln (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln
Online-Dienst
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der WasserversorgungSie können die (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln
Adresse
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Am Flecken 29
96275 Marktzeuln
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: poststelle@marktzeuln.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=94440750796Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94440750796Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9574 6236-36
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Hochstadt-Marktzeuln (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln am 07.11.2024