Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.

    Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Wasserabgabesatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.

    Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel in der örtlichen Wasserabgabesatzung genauer geregelt.

    Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Sonstiges (093710150000): Ergänzung: Stadt Schnaittenbach

    Online-Dienst

    Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung

    ID: L100042_188787.-151694

    Beschreibung

    Sie können die (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Stadt Schnaittenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenbühlstr. 1

    92253 Schnaittenbach

    Postanschrift

    Rosenbühlstr. 1

    92253 Schnaittenbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadt@schnaittenbach.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93886715468Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93886715468Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9622 7025-0

    Fax: +49 9622 7025-30

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage; Normenkontrollantrag gem § 47 VwGO

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Sonstiges (093710150000): Ergänzung: Stadt Schnaittenbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Schnaittenbach am 07.11.2024

    Sprachversion

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