Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Wasserabgabesatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.
Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Wasserabgabesatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.
Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel in der örtlichen Wasserabgabesatzung genauer geregelt.
Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Sonstiges (091730120000): Ergänzung: Gemeinde Egling
Online-Dienst
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der WasserversorgungSie können die (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
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Adresse
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Rathausstr. 2
82544 Egling
Kontakt
E-Mail: gemeinde@egling.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57997494540Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8176 9312-0
Fax: +49 8176 9312-12
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Wasserabgabesatzungen
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091730120000): Ergänzung: Gemeinde Egling
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Egling am 29.10.2024