Trinkwassergebühr Festsetzung

    Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

    Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

    Beschreibung

    Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an die Gemeinde zu leisten haben. Diese Gebühren werden typischerweise anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt, die dann mit einem von der Gemeinde festgelegten Gebührensatz multipliziert wird.

    Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Sonstiges (097770129000): Ergänzung: Stadt Füssen

    Online-Dienst

    Wasserzählerkarte online

    ID: L100042_92219.-116258

    Beschreibung

    Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

    Online erledigen

    • Wasserzählerkarte online
      Hier können Sie online den Stand Ihres Wasserzählers zur Erfassung bei Ihrer Wasserversorgung abgeben.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Füssen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lechhalde 3

    87629 Füssen

    Postanschrift

    Lechhalde 3

    87629 Füssen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Es ist auch möglich, Termine zu vereinbaren, die außerhalb der Öffnungszeiten liegen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-fuessen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=01331224455Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/01331224455Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8362 903-0

    Fax: +49 8362 903-200

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (097770129000): Ergänzung: Stadt Füssen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Füssen am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English